Seit über 20 Jahren ist die Homosexualität in Deutschland nicht mehr strafbar. „175er“: So wurden die homosexuellen Männer jahrzehntelang abwertend aufgrund des Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches genannt. Durch diesen Paragrafen wurde die gleichgeschlechtliche Beziehung zwischen Männern bis weit in die Nachkriegszeit stigmatisiert und illegalisiert. Erst nach der Wiedervereinigung wurde dieser Paragraf endgültig aus dem Strafgesetzbuch entfernt und man kann ohne Probleme online auf Portalen wie Parship Kontakte knüpfen.
Die Homosexualität in Deutschland
Männliche Homosexualität stand bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland generell unter Strafe. Ursprung dieser Gesetzgebung war das Reichsstrafgesetzbuch von 1872. Der Paragraf 172 lautete:
„Widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Diese Gesetzgebung führte bis 1918, dem Zusammenbruch des Kaiserreiches, zur Verurteilung von rund 10.000 Männern. Das Gesetz galt in der Weimarer Republik weiterhin, doch von ersten Initiativen gab es Bemühungen um deine Lockerung des Paragrafen. Im Jahr 1929 gab es eine Empfehlung des Strafrechts-Ausschuss des Reichstages, um die „einfache Homosexualität“ unter Erwachsenen zu entkriminalisieren, aber wurde niemals umgesetzt. Heute kann man auch online jemanden kennenlernen, wie dieser Überblick diverser Singlebörsen zeigt.
Im Jahr 1935 wurde der Paragraf 175 unter der nationalsozialistischen Herrschaft schließlich deutlich verschärft.
„Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“
Bereits ein bloßer Verdacht oder eine Denunziation war ausreichend, um bis zu 10 Jahre im Gefängnis oder gar im Konzentrationslager zu enden. Es gibt über die genauen Opferzahlen unterschiedliche Darstellungen. Doch die meisten Schätzungen gehen davon aus, dass im Dritten Reich rund 50.000 Männer aufgrund dieses Paragrafen inhaftiert und bis zu 15.000 in Lager deportiert wurden. Tausende von ihnen wurden dort ermordet.
Den Überlebenden der Homosexuellenverfolgung der NS-Zeit wurde nach der NS-Zeit häufig die Anerkennung als Opfer versagt. Erst 2002 wurden Männer, die vor den NS-Gerichten als homosexuell verurteilt wurden, vom Bundestag juristisch rehabilitiert. Der § 175 existierte in der noch jungen Bundesrepublik nach wie vor. Das Bundesverfassungsgericht wies 1957 eine Klage gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Strafbarkeit von Homosexualität zurück. Diese seien weder formal noch inhaltlich nationalsozialistisch geprägt. Zudem würde der Paragraf laut der Ansicht der Verfassungsrichter auch nicht gegen das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen. Somit kam es zu weiteren tausenden Verurteilungen homosexueller Männer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Zwischen 1950 und 1965 wurden circa 45.000 Männer in der Bundesrepublik verurteilt.
Die DDR dagegen setzte im Gegensatz zur BRD die strenge Auslegung des § 175 bereits 1957 aus. Ab diesem Zeitpunkt kam es dort kaum noch zu Strafen für homosexuelle Männer. Der Paragraf wurde dann 1968 mit der Einführung des neuen Strafgesetzbuches der DDR gestrichen – allerdings wurde ein neue Strafregelung aufgenommen: Homosexuelle Handlungen an Jugendlichen. Erst 1988 wurde diese Sonderregelung aufgehoben.
Die teilweise Legalisierung in der BRD
In den 1950er Jahren musste die Homosexualität aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung und strafrechtlicher Verfolgung noch geheim gehalten werden. Doch in der Folge der 68er-Bewegung und der sexuellen Revolution zeigte sich ein sozialer Wandel. Die Lesben und Schwulen traten verstärkt mit ihren Forderungen in Erscheinung und bundesweit organisierten sich auch Homosexuellenbewegungen, bspw. in Wales (1968), Kanada (1968) und Norwegen (1972). Bereits Ende des 18. Jahrhunderts war die Homosexualität n Frankreich und den Benelux-Staaten legalisiert worden. Doch erst deutlich später wurde die tatsächliche Gleichstellung in den meisten Ländern verwirklicht.
Das politische Klima in Deutschland änderte sich mit der gesellschaftlichen Liberalisierung. Im Jahr 1969 wurde der § 175 mit der Reform des Strafgesetzbuches erstmals in der BRD geändert. Dadurch war die Homosexualität zwischen Männern über dem 21. Lebensjahr keine Straftat mehr und 1973 wurde das Alter auf 18 Jahre herabgesetzt. Das einzige was als Sonderregelung damit bestehen blieb war, dass Jugendliche mit 16 Jahren die Reife für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zugestanden wurde.
Der Paragraf 175 wurde bis in die 1990er Jahre weiterhin angewendet. Erst 1992 ergab eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, dass 1990 auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik in 125 Verfahren 96 Personen auf dieser Grundlage verurteilt wurden und 10 Männer deswegen in Haft saßen. Erst im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und der Zusammenführung der Rechtssysteme wurde im März 1994 der Paragraf 175 nach diversen Gesetzesinitiativen endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seitdem gilt unabhängig von der sexuellen Orientierung eine einheitliche Jugendschutzfrist für sexuelle Beziehungen.
Die internationalen Entwicklungen
Auch wenn weltweit Fortschritte bei der Anerkennung von homo- und transsexuellen Menschen zu verzeichnen sind – bspw. bei der rechtlichen Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehe in vielen Bundesstaaten der USA – gibt es auch gegensätzliche Entwicklungen: Mehrere Länder haben in jüngster Zeit international mit restriktiver und diskriminierender Gesetzgebung für Empörung gesorgt. In ihrem Jahresbericht 2013 wurde von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und Intersex Association (ILGA) kritisiert, dass Menschen in vielen Ländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiter diskriminiert werden und zum Teil auch hart bestraft würden.
Von dem russischen Minister-Präsidenten Wladimir Putin wurde im Juni 2013 ein neues Gesetz gegen homosexuellen Propaganda unterschrieben. Durch dieses wird unteranderem jede positive Erwähnung von homosexuellen Beziehungen in Anwesenheit von Minderjährigen unter Strafe gestellt. Bei einer Zuwiderhandlung kann es Strafen bis zu 25.000 Euro geben. Zudem ermöglicht das neue Gesetz den russischen Behörden, Medien oder Organisationen die Homosexualität zu thematisieren, zeitweise zu schließen.
Im Februar 2014 wurde in Uganda ein Gesetz verabschiedet, dass es den Justizbehörden ermöglicht, lebenslange Haftstrafen für wiederholte homosexuelle Handlungen zu verhängen. In sieben Staaten, mit Scharia-Gesetzgebung – Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan und Teilen von Nigeria und Somalia – werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.
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